Restriktionen und Auflagen
Flächenrestriktionen SBB
Die Werbung für
- politische Themen, Religion, Alkohol, Tabak
- Produkte, Inhalte und Botschaften die gegen Sitte und Anstand verstossen sowie Unwahrheiten beinhalten, ehrverletzend sind oder sonst geltende Gesetzesbestimmungen verletzen
- die Flugdestinationen: Milano, Paris, Salzburg, München, Stuttgart, Frankfurt a.M.
sind in den nachfolgenden Angebotsformen durch die SBB untersagt:
- BigPoster
- Investitionswerbung
- Verkehrsmittelwerbung (RailPoster/Lokwerbung)
- Promotionen - Promotionen & Events
- Schaufenster/Vitrinen
- Printwerbung; Inserate in Imprimaten
- Inseratewerbung (Via / SBB Zeitung)
Spezialkosten Investitionswerbung (LED/NEON etc):
Allfällige Kosten für Stromzuführungen und deren Installationen (ab Stromlieferant EW oder SBB Infstrastruktur) sowie Stromkosten gehen zu Lasten des Werbeauftraggebers.
























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